Janos Tulok
Qualitätsmanagementbeauftragter, Geschäftsentwickler, Nachhaltigkeitsmanager
Wir wollen unseren Teilnehmenden langfristige Perspektiven eröffnen und Ihnen alle Fähigkeiten vermitteln, die sie zum Erreichen ihrer Ziele brauchen. Die Qualität unserer Arbeit überprüfen wir kontinuierlich.
Um Sie optimal auf Ihren beruflichen Neustart vorzubereiten, passen wir unsere Trainingsangebote an die Anforderungen des Arbeitsmarktes an. Wir arbeiten nach einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem, mit dem wir regelmäßig überprüfen, wo wir unsere Arbeit verbessern und Abläufe optimieren können.
Richtungsweisend für unserer tägliches Handeln sind Grundsätze unseres Qualitätsmanagements:
Für die Qualität unserer Arbeit sprechen diverse Zertifizierungen und Zulassungen.
Ein ebenso wichtiger Richtungsgeber und Qualitätsmesser sind für uns die persönlichen Erfolge unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Um die Entwicklungen festzuhalten und objektiv bewertbar zu machen, fragen wir unsere Teilnehmenden jeweils zu Beginn und zum Ende ihrer Maßnahme selbst*:
Um langfristige Erfahrungen in die Bewertung miteinzubeziehen, befragen wir unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sechs Monate nach Abschluss ihrer Maßnahme erneut, wie erfolgreich sie ins Berufsleben gestartet sind.
Das Ergebnis dieser Befragung: Für unsere Teilnehmenden erweist sich die Zeit in unseren Beruflichen Trainingszentren als Startrampe für ihren erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Sie finden einen Arbeitsplatz, beginnen eine Umschulung oder Ausbildung oder starten ein Studium. Diese Erfolge gehen oft Hand in Hand mit einer deutlichen Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation und erklären letztendlich auch ihre hohe Zufriedenheit mit unserer Arbeit.
* Grundlage unserer Begleitforschung sind die Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Beruflichen Trainingszentren (BAG BTZ).
Die Abkürzung AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Diese Verordnung regelt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) die Zulassung von Bildungsträgern wie dem unsrigen über Bildungsgutscheine durch die Agentur für Arbeit. In der Verordnung werden die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt. Eine erfolgreiche AZAV-Zertifizierung ist die unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in unseren Beruflichen Trainingszentren.
Die SRH Berufsbildungswerk Sachsen GmbH ist ein zertifiziertes Bildungsunternehmen nach AZAV und DIN ISO 9001:2015. Gegründet 1991 als Unternehmen zur beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen begleiten hier mittlerweile mehr als 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in drei verschiedenen Geschäftsbereichen jährlich rund 1.200 Menschen auf ihrem individuellen Bildungsweg. Wir schaffen Tag für Tag die besten Bildungsmöglichkeiten für Schulkinder, junge Menschen mit psychischen, physischen und chronischen Einschränkungen, Erwachsene mit psychischen Erkrankungen und junge Menschen, die bei uns familiäre Geborgenheit suchen. Die SRH Berufsbildungswerk Sachsen GmbH wird von zwei Gesellschaftern gelenkt: die SRH Bildung GmbH mit Sitz in Heidelberg sowie die Diakonie Sozialdienste Dresden gGmbH.
Neben unseren Berufsbildungswerken in Dresden und Cottbus betreibt das SRH Berufsbildungswerk Sachsen Berufliche Trainingszentren in Dresden, Leipzig, Cottbus, Rostock, Bautzen und Wildau. Außerdem sind wir auch Träger von drei freien Schulen in Dresden: SRH Montessori Grundschule Dresden, SRH Oberschule Dresden und SRH Berufliches Gymnasium Dresden sowie einer Jugendhilfe in Dresden.
Für die Umsetzung der Aufträge stützt sich die SRH Berufsbildungswerk Sachsen GmbH auf die Werte der SRH Holding.
Mit dem Ziel, Menschen mit und nach einer psychischen Erkrankung langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, bieten die SRH Berufliche Trainingszentren ganzheitliche Unterstützung an. Mit individuell abgestimmten Erprobungs- und Trainingsangeboten sowie psychosozialer Begleitung bereiten wir unsere Teilnehmenden optimal auf ihren Arbeitsalltag oder auf eine Berufsausbildung mit all ihren beruflichen und persönlichen Herausforderungen vor.
Die Zielgruppe der SRH Beruflichen Trainingszentren sind Menschen, die noch unter den Folgen einer psychischen Erkrankung leiden (entsprechend §19 SGB III i.V.m. § 2 (1) SGB IX) und die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung die besonderen Leistungen eines Beruflichen Trainingszentrums benötigen. Teilnehmen kann, wer nach einer psychischen Erkrankung ohne Arbeit ist und nur mit Hilfe einer beruflichen und psychosozialen Förderung wieder eingegliedert werden kann oder wer noch im Erwerbsleben steht, aber wegen persönlicher Krisen, psychischer Probleme oder Erkrankung Gefahr läuft, ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Alle Mitarbeitenden mit direktem Bezug zum Teilnehmenden verfügen über eine nachgewiesene fachliche Qualifikation in Form eines Berufs- oder Studienabschlusses, über pädagogische Kompetenzen und in der Regel über einschlägige Berufserfahrungen in der Arbeit mit dem entsprechenden Kundenkreis. Je nach gesetzlichen Vorgaben erwerben unsere Mitarbeitenden weitere fachlich-methodische Kompetenzen (u.a. Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen). Im Rahmen regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen halten sich unsere Mitarbeitenden fachlich und persönlich auf dem aktuellen Wissensstand ihrer Profession. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem souveränen Umgang mit modernen Medien und mit den Trends der Digitalisierung. Zur Sicherstellung der Qualität der Arbeit bieten wir unseren Mitarbeitenden darüber hinaus die Möglichkeit, an externer Supervision teilzunehmen.